Führungszeugnis Erteilung erweitertOnline erledigen

    Erweitertes Führungszeugnis

    Hinweise für Monschau

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Das Führungszeugnis ist eine gedruckte Urkunde, die vom Bundesamt für Justiz in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Der Antrag wird im Bürgerbüro angenommen und dann elektronisch an das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Von dort aus wird das Führungszeugnis per Post verschickt. 

    Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, muss bei Vorsprache der genaue Verwendungszweck sowie die Anschrift der Behörde mitgeteilt werden.

    Nur bei erweitertem Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen

    Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
    Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet ( www.fuehrungszeugnis.bund.de) beantragt und bezahlt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3ba6fdf31ccc0bc1fe40eb2666af1f97

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-241

    Fax: 02472 81-387

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Monschau

    Verwaltungsgebühren: 13,00 €

    Gebührenbefreiung:

    • bei Mittellosigkeit (Nachweis erforderlich, z. B. aktueller Sozialhilfebescheid)
    • bei Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Nachweis erforderlich) in einer gemeinnützigen Einrichtung oder gleichzusetzende Tätigkeit
    • Freiwilliges Soziales Jahr - Bundesfreiwilligendienst
    • Vollzeitpflegeperson (Familienpflege)

    Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Monschau

    Weitere Informationen

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    Informationen zum erweiterten Führungszeugnis

    Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.
    Bislang wurden ins Führungszeugnis nur Strafen über 90 Tagessätzen oder drei Monaten Gefängnis aus dem Zentralregister übernommen. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter dieses Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus. Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist zwingend ein Schreiben des Arbeitgebers / der anfordernden Stelle nach § 30a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Monschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de