Führungszeugnis Erteilung erweitertOnline erledigen

    Erweitertes Führungszeugnis

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cb2d1f70890c4c1fdf526379074aa953

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    Fax: 02173 794-92424

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • Identitätsnachweis, z. B. Personalausweis  
    • für das erweiterte Führungszeugnis nach § 30 a BZRG wird vom Arbeitgeber bzw. Träger eine Bescheinigung ausgestellt, diese ist bei der Beantragung zwingend vorzulegen.

     

    Beantragung durch den gesetzlichen Vertreter:

    Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde:

    Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Hierfür ist die genaue Angabe des Verwendungszwecks und der Anschrift der Behörde bei Antragstellung erforderlich.

    Erweitertes Führungszeugnis:

    Für die Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen wird nach § 30a BZRG ein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt. Das erweitere Führungszeugnis kann nur mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber oder Träger beantragt werden, diese ist bei der Beantragung im Original vorzulegen.
    Sollte der Arbeitgeber oder der Träger eine Behörde sein, wird ein erweitertes Behördenführungszeugnis ausgestellt, welches der Behörde direkt zugesendet wird.

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    13,00 €

    Gebührenbefreiung:

    bei Mittellosigkeit:
    Mittellosigkeit wird stets angenommen bei Arbeitslosengeld-II-Beziehenden, Sozialhilfeempfängern oder Beziehern eines Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. (Bitte entsprechende Bescheide vorlegen)

    Bei Schülerinnen/Schülern, Studierenden, Auszubildenden ist Mittellosigkeit nicht grundsätzlich gegeben. Hier kommt es auf die Vermögensverhältnisse der betroffenen Person im Einzelfall und ggfs. auf die Vermögensverhältnisse möglicher Unterhaltsverpflichteter (Eltern) an.


    Besonderer Verwendungszweck
    Ein besonderer Verwendungszweck liegt regelmäßig vor, wenn ein Führungszeugnis zum Zwecke des Ausübens einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird.
    Für eine hauptamtliche oder nebenamtliche berufliche Tätigkeit wird eine Gebührenbefreiung nicht gewährt, auch wenn diese im öffentlichen Interesse liegt und bei einer gemeinnützigen Einrichtung ausgeführt wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de