Führungszeugnis Erteilung erweitertOnline erledigen

    Führungszeugnis Erteilung einfach

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Privatführungszeugnisse (Belegart N) werden in der Regel zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber benötigt. Diese werden nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeanschrift gesendet.

    Behördenführungszeugnisse (Belegart O) werden ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde ausgestellt. Diese enthalten neben den Eintragungen eines Privatführungszeugnisses auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Das Führungszeugnis wird nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde gesendet. Auf Verlangen kann vor Übersendung Einsicht in das Führungszeugnis beim zuständigen Amtsgericht gewährt werden (Belegart P)

    Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z.B. Sportverein oder Schule) tätig werden wollen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der die anfordernde Stelle  die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes bestätigt.

    In Deutschland lebenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) kann ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" erteilt werden. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates. Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Bearbeitungszeit erfordern, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedsstaates angefordert werden muss. Die Bearbeitungszeit kann daher mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

    Seit dem 01.09.2014 besteht alternativ die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal  zu beantragen. Um hiervon Gebrauch machen zu können benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

    Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis ohne freigeschaltete Online-Ausweisfunktion über unseren Ausfüllassistenten zu beantragen. Dabei wird dem Bürgerservice der Auftrag zur Beantragung online übermittelt. Die Gebühr in Höhe von 13,00 € entrichten Sie gleich bei einem unserer Anbieter online nach dem Bestellvorgang.

    Hinweis:

    Sofern der Antragsteller Mittellosigkeit oder einen besonderen gemeinnützigen Verwendungszweck nachweist, kann ggf. von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ca40d9ac3964eba251aed2d8e3b324db

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Personalausweis, Reisepass, Schriftliche Bestätigung für ein erweitertes Führungszeugnis

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Die Antragstellung kann nicht telefonisch erfolgen.

     

    Die Antragstellung kann erst ab dem 14.Lebensjahr erfolgen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    • 2 Wochen (Ausstellung und Versand erfolgt durch das Bundesamt für Justiz)
    • Ein Monat (bei mehreren Staatsangehörigkeiten)

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Führungszeugnis: 13,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Z. B. für die Ausübung eines Ehrenamtes ist die Beantragung gebührenfrei.

    https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html

    Sie können den Antrag auch direkt online beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de