Führungszeugnis Erteilung erweitertOnline erledigen

    Erweitertes Führungszeugnis

    Hinweise für Oberhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Oberhausen

    Es gibt mehrere Arten von Führungszeugnissen:

    • Für private Zwecke
    • zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen, da das Führungszeugnis direkt dahin gesandt wird.
    • erweitertes Führungszeugnis: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. 

    Die Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Direkt zum Onlineantrag

    Bei Onlinebeantragung wird die eingeschaltete Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises benötigt. Sollten Sie Ihren Online PIN verlegt haben, können Sie unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de einen neuen beantragen.

    Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit einer Wohnung registriert sind. Personen, die nicht mehr in Deutschland leben, müssen das Führungszeugnis direktbeim Bundesamt für Justiz beantragen. Direkt zum Onlineantrag

    Der Antrag ist in jedem Falle persönlich zu stellen. Sollte der Onlineantrag nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Direkt zur Terminvereinbarung

    Den Antrag auf ein Führungszeugnis kann jeder stellen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch die gesetzlichen Vertreter das Führungszeugnis beantragen.

    Achtung:

    Weitere Beantragungsmöglichkeiten eines Führungszeugnisses über "Drittanbieter" sind ausgeschlossen. Es handelt sich lediglich um kostenpflichtige Angebote, die lediglich das Procedere der Beantragung beschreiben und eine analoge Gebühr von 13,00 EUR dafür erheben. Ein Führungszeugnis erhält der/die Antragsteller/in nicht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e5431417b70999b70a07973abb318178

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice, Bezirksverw.st. Sterkrade

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    46145 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice, Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwartzstraße 72

    46045 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice, Bezirksverw.st. Osterfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Bottroper Straße 183

    46117 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberhausen

    Im Zuge der Antragstellung sind entweder:

    1. Personalausweis oder
    2. vorläufiger Personalausweis oder
    3. Reisepass oder
    4. vorläufiger Reisepass

    vorzulegen.

    Ausländische Mitbürger*innen haben sich über den Nationalpass i. V. mit dem Aufenthaltstitel auszuweisen.


    Bei erweiterten Führungszeugnissen ist zwingend die Vorlage zur schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. 

    Die Angaben sind maschinell auszufüllen und mit dem Stempel und einer handschriftlichen Unterschrift der vorbezeichneten Stelle zu unterzeichnen. Handschriftlich durch den Antragsteller vorgelegte Aufforderungen können leider nicht akzeptiert werden.

     

    Führungszeugnisse, die von einer Behörde benötigt werden sind durch entsprechende Aufforderungsschreiben nachzuweisen. 

    Bei Antragsteller*innen, die Transferleistungen im Sinne des SGB II oder SGB XII beziehen, ist ein aktueller Leistungsbescheid sowie das Aufforderungsschreiben vorzulegen.

     

    Formulare

    Hinweise für Oberhausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberhausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberhausen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberhausen

    Fristen

    Hinweise für Oberhausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberhausen

    Kosten

    Hinweise für Oberhausen

    Ein Führungszeugnis kostet 13,00 EUR.

    Die  Gebühr ist mit der Antragstellung zu entrichten. Hinweise wann ein Führungszeugnis gebührenfrei ist finden Sie hier.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberhausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberhausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberhausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de