Führungszeugnis Erteilung erweitertOnline erledigen

    Erweitertes Führungszeugnis

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Einfache Sprache: Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis mit den für sie gespeicherten Daten erteilt.

    Es wird unterschieden nach einem Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde. Ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) wird vom Bundesamt für Justiz an die antragstellende Person und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde an die betreffende Behörde übersandt.

    Für die genannten Führungszeugnisse gibt es die Möglichkeit, auch ein sogenanntes "erweitertes Führungszeugnis" zu beantragen. Ein "erweitertes Führungszeugnis" wird nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erteilt. Dies ist der Fall, wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird.

    Das Führungszeugnis kann online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden (roter Button).

    Sie möchten den Online-Service des Bundesamt für Justiz nicht in Anspruch nehmen oder haben Schwierigkeiten mit dem Online Antrag?
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    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Telefon Festnetz: 02161 25-56789

    Fax: 02161 25-53195

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    • Personalausweis, Reisepass (Nationalpass), elektronischer Aufenthaltstitel
    • für das "erweiterte Führungszeugnis" ist zusätzlich eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die bestätigt, dass bei dem Antragsteller die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht eine Bescheinigung der antragstellenden Person aus.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    13,00 Euro

    In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Wann eine Gebührenbefreiung erfolgen kann, erfahren Sie hier.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de