Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

    Die Behörde über eine durchgeführte Instandsetzung benachrichtigen

    Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

    Zudem sind Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

    Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5368e4db1cbf2be3ae30f684ea11eca0

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrheinwestfalen (LBME NRW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugo-Eckener-Str. 14

    50829 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492215977810888

    Fax: +492215977830101

    E-Mail: poststelle@lbme.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung

    Formulare

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch informieren, wenn Sie eine Instandsetzerbefugnis besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    § 55 Abs.3 MessEV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Fristen

    Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Kosten

    Sobald Sie eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch informieren. Hierzu können Sie die entsprechende Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung ausfüllen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de