Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Hinweise für Unna
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist vor Aufnahme eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Gebühren entstehen für die Ausstellung nicht. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt ausgestellt.
Ab dem 01.10.2023 erfolgt die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins über den Onlineantrag.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022
Stichwörter
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