Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. eine Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür müssen Sie zunächst einen Untersuchungsberechtigungsschein bei der Gemeinde beantragen. Zusätzlich erhalten Sie einen Erhebungsbogen. Die Unterlagen müssen Sie zur Untersuchung beim Arzt mitbringen und diesem übergeben.

    Durch die Erstuntersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein.

    Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie sich einer ersten Nachuntersuchung unterziehen und die Bescheinigung hierüber erneut Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis Sie 18 Jahre alt sind (weitere Nachuntersuchungen).

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und Ihrem Arzt aushändigen, damit dieser  die Untersuchungskostenerstattet bekommt.

    Verfahrensablauf

    Beantragung online (bevorzugt):

    Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

     

    Beantragung vor Ort:

    Die Beantragung per Wartemarke ist derzeit leider nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Online-Termin.

     

    Ärztliche Untersuchung:

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

    Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ebedcaa3be0d86d57d60d322b8070105

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Unterlagen, die Sie benötigen:

    • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

    Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
    • Erhebungsbogen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, anderenfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Beschäftigungsbeginn muss die erste Nachuntersuchung erfolgen, wenn sie bis dahin noch unter 18 Jahre sind. Die Bescheinigung darüber müssen Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung übergeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de