Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Jugendliche (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme eine Untersuchung durch einen Arzt stattgefunden hat.
Nach einem Jahr ist für Jugendliche eine Nachuntersuchung erforderlich.
Darüber hinaus können bei Bedarf zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein.
Die Kosten für die Untersuchungen trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
Ab dem 01.10.2023 erfolgt die Antragstellung online über den unten angegebenen Link. Die dadurch übermittelte UBS-ID ist dann beim Arzt vorzulegen.
Den passenden Antrag finden Sie hier:
Sollte der Onlineantrag nicht ausgeführt werden können, bzw. nicht möglich sein, können Sie sich in einem der Bürgerämter melden. Der Onlineantrag wird dann von hier aus für Sie gestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier https://www.mags.nrw/aerztliche-untersuchung
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgeramt Bockum-Hövel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-9699
Fax: 02381 17-109699
Bürgeramt Bockum-Hövel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-9699
Fax: 02381 17-109699
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
- Ausweisdokument bei persönlicher Vorsprache
- Anforderung über Online-Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Hamm
gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022
Stichwörter
Hinweise für Hamm