Untersuchungsberechtigungsscheine
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Untersuchungsberechtigungsschein online erstellen
Ab sofort bietet Ihnen die Stadt Dortmund einen neuen Online-Dienst an. Sie können sich ganz einfach online Ihren Untersuchungsberechtigungsschein erstellen. Hierfür benötigen Sie nur Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und die AusweisApp2. Sollten Sie trotzdem lieber persönlich bei den Bürgerdiensten vorbeikommen wollen, können Sie sich selbstverständlich auch einen Termin hierfür buchen. Wählen Sie dafür in der Terminbuchung "Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugangelegenheiten" aus. Den Service "Untersuchungsberechtigungsschein" finden Sie unter dem Punkt "Express-Schalter Einwohnermeldeangelegenheiten".
Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr parat haben, können Sie sich online eine neue PIN über den PIN-Rücksetzbrief beschaffen oder Ihre PIN kostenlos bei den Bürgerdiensten zurücksetzen lassen.
Allgemeine Informationen
- Wichtig, wenn eine minderjährige Person zum Beispiel eine Ausbildung beginnen möchte.
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u. a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher.
- Jugendliche erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein für die vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen. Dieser Schein berechtigt zu einer kostenlosen Untersuchung.
Mögliche Untersuchungsberechtigungsscheine
- Erstuntersuchung, d.h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme (§ 32 Abs. 1 JArbSchG).
- Nachuntersuchungen, d.h. Untersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres (§ 33 Abs. 1 und 34 JArbSchG).
- Außerordentliche Nachuntersuchungen, d.h. für unabhängig von der regelmäßigen Nachuntersuchung vom Arzt zusätzlich angeordnete Nachuntersuchungen (§ 35 Abs. 1 JArbSchG).
- Untersuchungen auf Veranlassung der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Bergämter (§ 42 JArbSchG).
Voraussetzungen
- Die*der Jugendliche darf am Tag des Beginns der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Hauptwohnung der*des Jugendlichen liegt im Gebiet der Stadt Dortmund.
- Oder - bei im Ausland lebenden Jugendlichen: Der Beschäftigungsort liegt in Dortmund.
Ablauf
- Untersuchungsberechtigungsscheine werden grundsätzlich den Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) ausgehändigt
- Gleichzeitig wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Er ist vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) auszufüllen und zu unterschreiben.
- Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. Der Arzt kann frei gewählt werden.
- In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.
- Mehrfachausgaben sind jedoch möglich, wenn
- die Erstuntersuchung bereits erfolgte, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen wurde oder
- bei einem Wechsel des Arbeitgebers die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt oder
- der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
§§ 32 ff Jugendarbeitsschutzgesetz
Fristen
Hinweise für Dortmund
Die Ausstellung erfolgt sofort.
Kosten
Hinweise für Dortmund
Gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022