UntersuchungsberechtigungsscheinOnline erledigen

    Untersuchungsberechtigungsscheine

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Untersuchungsberechtigungsschein online erstellen

    Ab sofort bietet Ihnen die Stadt Dortmund einen neuen Online-Dienst an. Sie können sich ganz einfach online Ihren Untersuchungsberechtigungsschein erstellen. Hierfür benötigen Sie nur Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und die AusweisApp2. Sollten Sie trotzdem lieber persönlich bei den Bürgerdiensten vorbeikommen wollen, können Sie sich selbstverständlich auch einen Termin hierfür buchen. Wählen Sie dafür in der Terminbuchung "Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugangelegenheiten" aus. Den Service "Untersuchungsberechtigungsschein" finden Sie unter dem Punkt "Express-Schalter Einwohnermeldeangelegenheiten".

    Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr parat haben, können Sie sich online eine neue PIN über den PIN-Rücksetzbrief beschaffen oder Ihre PIN kostenlos bei den Bürgerdiensten zurücksetzen lassen.

    Allgemeine Informationen

    • Wichtig, wenn eine minderjährige Person zum Beispiel eine Ausbildung beginnen möchte.
    • Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u. a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher.
    • Jugendliche erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein für die vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen. Dieser Schein berechtigt zu einer kostenlosen Untersuchung.

    Mögliche Untersuchungsberechtigungsscheine

    • Erstuntersuchung, d.h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme (§ 32 Abs. 1 JArbSchG).
    • Nachuntersuchungen, d.h. Untersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres (§ 33 Abs. 1 und 34 JArbSchG).
    • Außerordentliche Nachuntersuchungen, d.h. für unabhängig von der regelmäßigen Nachuntersuchung vom Arzt zusätzlich angeordnete Nachuntersuchungen (§ 35 Abs. 1 JArbSchG).
    • Untersuchungen auf Veranlassung der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Bergämter (§ 42 JArbSchG).

    Voraussetzungen

    • Die*der Jugendliche darf am Tag des Beginns der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    • Hauptwohnung der*des Jugendlichen liegt im Gebiet der Stadt Dortmund.
    • Oder - bei im Ausland lebenden Jugendlichen: Der Beschäftigungsort liegt in Dortmund.

    Ablauf

    • Untersuchungsberechtigungsscheine werden grundsätzlich den Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) ausgehändigt
    • Gleichzeitig wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Er ist vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) auszufüllen und zu unterschreiben.
    • Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. Der Arzt kann frei gewählt werden.
    • In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.
    • Mehrfachausgaben sind jedoch möglich, wenn
      • die Erstuntersuchung bereits erfolgte, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen wurde oder
      • bei einem Wechsel des Arbeitgebers die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt oder
      • der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e217ed0a164c515fe50a1baee421082e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-scharnhorst@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-eving@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-luetgendortmund@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.06.2024

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

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    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-29831

    Fax: +49 231 50-29831

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 14.06.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    §§ 32 ff Jugendarbeitsschutzgesetz

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Die Ausstellung erfolgt sofort.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de