Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Jugendliche im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahren, die in das Berufsleben einsteigen, müssen sich vor Beginn der Beschäftigung einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Durch die Erstuntersuchung soll verhindert werden, dass sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden.

    Für die Untersuchung benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein, der in der Regel online beantragt werden soll. Nur im Ausnahmefall (wenn z.B. kein Personalausweis mit aktiver eID Funktion vorhanden ist), kann eine persönliche Terminvereinbarung im Einwohneramt erfolgen. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

    Für die Untersuchung haben Sie die freie Arztwahl.

    Online Antragstellung

    • Online-Antrag aufrufen siehe unter der Rubrik "Onlinedienstleistung"
    • Anmeldung über Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises

    Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) inklusive der sogenannten UBS-ID sowie den Erhebungsbogen. Zur Vorlage in Ihrer Arztpraxis, können Sie beide Dokumente speichern und auf Wunsch ausdrucken. Zeigen Sie in der Praxis Ihre UBS-ID vor und bringen Sie auf Wunsch auch die Dokumente zur Untersuchung mit.

    Persönliche Antragstellung

    • Terminbuchung siehe unter dem Punkt "Onlinedienstleistung"
    • gültiges Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Bei persönlicher Vorsprache können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen in der Regel sofort mitnehmen.

    Eine formlose Beantragung per E-Mail ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0cbbff0062142f5d86a3b9085d2f96fe

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Elektronischer Identitätsnachweis (eID), die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt.
    • Sie möchten ins Berufsleben einsteigen.

    Für Schülerpraktika, Ferienjobs und geringfügige Tätigkeiten ist keine Untersuchung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    • § 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    • Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung JArbSchUV

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    • Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
    • Die Beschäftigung muss spätestens 14 Monate nach der Untersuchung aufgenommen werden, anderenfalls muss die Untersuchung wiederholt werden.
    • Die erste Nachuntersuchung hat zwischen dem 10. und 12. Monat nach Beschäftigungsbeginn zu erfolgen, soweit der Jugendliche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
    • Die Bescheinigung über die Nachuntersuchung ist dem Arbeitgeber spätestens nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung auszuhändigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de