Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Vor der Aufnahme einer Beschäftigung müssen Jugendliche Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer unter 18 Jahren von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht werden (ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz).

    Bei geringfügigen oder nicht länger als zwei Monate dauernden Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendliche bzw. den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Untersuchung nicht erforderlich.

    Die Untersuchung kann von jeder Hausärztin oder jedem Hausarzt durchgeführt werden.

    Um von den Kosten für die Untersuchung befreit zu werden, muss bei der Ärztin oder dem Arzt ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass die jugendliche Arbeitnehmerin bzw. der jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren alt ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2a50f832a74ea45e9a64f9ac26d89960

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    Nur bei Beantragung im Bürgerservice:
    Personalausweis oder Reisepass des vorsprechenden Elternteils bzw. des/der Jugendlichen, wenn diese(r) alleine vorspricht.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion (eID = elektronische Identität). Bei allen nach dem 15.07.2017 ausgestellten Personalausweisen ist die eID-Funktion bereits aktiviert.

    Bei persönlicher Beantragung gilt:

    • Der Antrag muss am Hauptwohnsitz der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen gestellt werden.
    • Der Antrag kann durch einen Elternteil gestellt werden. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
    • Hat die minderjährige Jugendliche bzw. der minderjährige Jugendliche bereits ein eigenes Ausweisdokument, kann sie/er den Antrag alleine im Bürgerbüro stellen.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    § 32 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend - Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Für die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Nachuntersuchung: Falls die jugendliche Arbeitnehmerin bzw. der jugendliche Arbeitnehmer bei einer eventuellen Nachuntersuchung immer noch unter 18 Jahren alt ist, muss erneut ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt werden.

    Fachärztliche Ergänzungsuntersuchung: Hierfür wird kein gesonderter Untersuchungsberechtigungsschein ausgegeben.
    Die Abrechnungsstelle des Landes prüft nach Rechnung der Ärztin bzw. des Arztes, ob für die erste Untersuchung ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegen hat.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Das Verfahren ist dem 01.10.2023 auf eine vollständig digitale Landeslösung umgestellt. Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen online abrufen.

    Im Bedarfsfall steht das Bürgerbüro aber weiter als Ansprechpartner zur Verfügung und ist beim Online-Abruf behilflich. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de