Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) braucht die/der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.

    Der/Die Jugendliche muss seinen/ihren Hauptwohnsitz in Lage haben. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist die erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungs-scheines möglich. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungs-schein ausgestellt werden. Die Arztwahl ist frei.


    Neu ab dem 01.10.2023:
    Der Untersuchungsberechtigungsschein kann online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de über das Portal des Landes NRW beantragt werden und wird dort sofort digital zur Verfügung gestellt. 

    Für die Nutzung dieses Portals wird die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises benötigt. Ist die Ausweisfunktion noch ausgeschaltet, so kann diese im Bürgerservice der Stadt Lage eingeschaltet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_81c01c4d9b8567e6ab1497a1d1a54b4e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Die Bezirksregierung in Detmold hat einen Ausschuss für Jugendarbeitsschutz gegründet. Arbeitgeber:innen und Jugendliche können sich über gesetzliche Bestimmungen informieren, etwa besondere Pausen- und Arbeitszeiten.

    Der Jugendarbeitsschutzausschuss, dem Arbeitgeber:innen und Gewerkschaftsvertreter:innen, Berufsschullehrer:innen und Ärzt:innen angehören, hat u. a. die Aufgabe, Jugendlichen und Arbeitgeber:innen leicht verständliche und für sie wichtige Informationen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu geben. Dem neuen Gremium gehören Arbeitgeber:innen, Gewerkschaftsvertreter:innen, Lehrer:innen und Ärzt:innen an.

    Die Bezirksregierung Detmold als für den Jugendarbeitsschutz zuständige Aufsichtsbehörde hat für Fragen und Mitteilungen eine eigene E-Mail Adresse eingerichtet: Jugendarbeitsschutz@brdt.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de