Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Hinweise für Lage
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) braucht die/der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.
Der/Die Jugendliche muss seinen/ihren Hauptwohnsitz in Lage haben. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist die erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungs-scheines möglich. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungs-schein ausgestellt werden. Die Arztwahl ist frei.
Neu ab dem 01.10.2023:
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de über das Portal des Landes NRW beantragt werden und wird dort sofort digital zur Verfügung gestellt.
Für die Nutzung dieses Portals wird die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises benötigt. Ist die Ausweisfunktion noch ausgeschaltet, so kann diese im Bürgerservice der Stadt Lage eingeschaltet werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Die Bezirksregierung in Detmold hat einen Ausschuss für Jugendarbeitsschutz gegründet. Arbeitgeber:innen und Jugendliche können sich über gesetzliche Bestimmungen informieren, etwa besondere Pausen- und Arbeitszeiten.
Der Jugendarbeitsschutzausschuss, dem Arbeitgeber:innen und Gewerkschaftsvertreter:innen, Berufsschullehrer:innen und Ärzt:innen angehören, hat u. a. die Aufgabe, Jugendlichen und Arbeitgeber:innen leicht verständliche und für sie wichtige Informationen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu geben. Dem neuen Gremium gehören Arbeitgeber:innen, Gewerkschaftsvertreter:innen, Lehrer:innen und Ärzt:innen an.
Die Bezirksregierung Detmold als für den Jugendarbeitsschutz zuständige Aufsichtsbehörde hat für Fragen und Mitteilungen eine eigene E-Mail Adresse eingerichtet: Jugendarbeitsschutz@brdt.nrw.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022
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