Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein
Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Über folgende Wege können Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- persönlich im Bürgerbüro (vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminvergabe).
- online über die Onlinedienstleistung "Untersuchungsberechtigungsschein beantragen".
(ab dem 01.10.2023)
Hinweise zum Onlinedienst
- Ab dem 01.10.2023 steht der neue Onlinedienst zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins für Sie zur Verfügung.
- Mit diesem können Sie Ihre UBS-ID online erstellen bzw. abrufen und den Erhebungsbogen online herunterladen.
- Bei Ihrem Arztbesuch legen Sie die UBS-ID und den ausgefüllten Erhebungsbogen vor, damit die Untersuchung erfolgen und (für Sie kostenfrei) mit der zuständigen Behörde abgerechnet werden kann.
- Die Beantragung soll ab dem 01.10.2023 grundsätzlich online erfolgen.
- Das Bürgerbüro kann Sie auch bei der Nutzung des Onlinedienstes unterstützen. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Bei persönlicher Antragstellung:
- persönliche Vorsprache der antragstellenden Person oder einer gesetzlichen Vertretung (Elternteil, erziehungsberechtigte Person).
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass).
Bei Nutzung des Onlinedienstes:
- Online-Ausweisfunktion
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArBSchG)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Spenge
Bei persönlicher Antragstellung
- Der Untersuchungsberechtigungsschein kann sofort mitgenommen werden, die Ausgabe wird in den Meldeunterlagen vermerkt.
Bei Nutzung des Onlinedienstes
- Der Untersuchungsberechtigungsschein steht sofort digital zur Verfügung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spenge
In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden. Mehrfachausgaben von Untersuchungsscheinen sind jedoch möglich, wenn:
- die oder der Jugendliche sich bereits der Erstuntersuchung unterzogen hat, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen hat.
- die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt.
- der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Spenge
Untersuchungsberechtigungschein für eine Nachuntersuchung
- Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist spätestens bis zum Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres möglich, sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Die Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung kann nur erfolgen, wenn eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022
Stichwörter
Hinweise für Spenge