Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Über folgende Wege können Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
    • persönlich im Bürgerbüro (vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminvergabe).
    • online über die Onlinedienstleistung "Untersuchungsberechtigungsschein beantragen".
      (ab dem 01.10.2023)
    Hinweise zum Onlinedienst
    • Ab dem 01.10.2023 steht der neue Onlinedienst zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins für Sie zur Verfügung.
      • Mit diesem können Sie Ihre UBS-ID online erstellen bzw. abrufen und den Erhebungsbogen online herunterladen.
      • Bei Ihrem Arztbesuch legen Sie die UBS-ID und den ausgefüllten Erhebungsbogen vor, damit die Untersuchung erfolgen und (für Sie kostenfrei) mit der zuständigen Behörde abgerechnet werden kann.
    • Die Beantragung soll ab dem 01.10.2023 grundsätzlich online erfolgen.
      • Das Bürgerbüro kann Sie auch bei der Nutzung des Onlinedienstes unterstützen. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ea1c53156b468a161de5a01f317525ce

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Bei persönlicher Antragstellung:
    • persönliche Vorsprache der antragstellenden Person oder einer gesetzlichen Vertretung (Elternteil, erziehungsberechtigte Person).
    • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass).
    Bei Nutzung des Onlinedienstes: 
    • Online-Ausweisfunktion 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArBSchG)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Bei persönlicher Antragstellung
    • Der Untersuchungsberechtigungsschein kann sofort mitgenommen werden, die Ausgabe wird in den Meldeunterlagen vermerkt.
    Bei Nutzung des Onlinedienstes
    • Der Untersuchungsberechtigungsschein steht sofort digital zur Verfügung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden. Mehrfachausgaben von Untersuchungsscheinen sind jedoch möglich, wenn:

    • die oder der Jugendliche sich bereits der Erstuntersuchung unterzogen hat, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen hat.
    • die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt.
    • der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Untersuchungsberechtigungschein für eine Nachuntersuchung
    • Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist spätestens bis zum Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres möglich, sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    • Die Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung kann nur erfolgen, wenn eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de