UntersuchungsberechtigungsscheinOnline erledigen

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor Beginn einer Berufsausbildung nach den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Für diese Untersuchung benötigen sie einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Der Untersuchungsberechtigungsschein kann sofort mitgenommen werden, die Ausgabe wird in den Meldeunterlagen vermerkt.

    Die Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung kann nur erfolgen, wenn eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung vorliegt.

    Achtung! Das Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz wurde zum 01.10.2023 umgestellt, siehe Rubrik "Onlinedienstleistungen". Über den Onlinedienst können Untersuchungsberechtigungsscheine für Erstuntersuchungen sowie für Nachuntersuchungen beantragt werden.

    Sie können nun Ihre UBS-ID online erstellen bzw. abrufen und den Erhebungsbogen online herunterladen. Bei Ihrem Arztbesuch legen Sie die UBS-ID und den ausgefüllten Erhebungsbogen vor, damit die Untersuchung erfolgen und (für Sie kostenfrei) mit der zuständigen Behörde abgerechnet werden kann.

    In einer Übergangsfrist können Sie weiterhin den Untersuchungsberechtigungs-schein auf Papier im zuständigen Bürgerbüro beantragen. Auch nach Ablauf dieser Übergangsfrist kann das Bürgerbüro Sie bei der Einrichtung der UBS-ID unterstützen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_40045fd9151e29090a9f02b03f738f6f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Bei persönlicher Antragsstellung:

    • persönliche Vorsprache der antragstellenden Person oder einer gesetzlichen Vertretung (Elternteil, erziehungsberechtigte Person) erforderlich
    • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass).

    Bei schriftlicher Antragsstellung:

    • formloser Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsschein ist für Sie kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de