UntersuchungsberechtigungsscheinOnline erledigen

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Kirchlengern

    Über folgende Wege können Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
    • persönlich im Bürgerbüro.
    • online über die Onlinedienstleistung "Untersuchungsberechtigungsschein beantragen". (seit dem 01.10.2023)
    Hinweise zum Onlinedienst
    • Ab dem 01.10.2023 steht der neue Onlinedienst zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins für Sie zur Verfügung.

    • Mit diesem können Sie Ihre UBS-ID online erstellen bzw. abrufen und den Erhebungsbogen online herunterladen.
      • Bei Ihrem Arztbesuch legen Sie die UBS-ID und den ausgefüllten Erhebungsbogen vor, damit die Untersuchung erfolgen und (für Sie kostenfrei) mit der zuständigen Behörde abgerechnet werden kann.
    • Die Beantragung soll ab dem 01.10.2023 grundsätzlich online erfolgen.
      • Das Bürgerbüro kann Sie auch bei der Nutzung des Onlinedienstes unterstützen. Besuchen Sie uns hierzu gerne im Bürgerbüro.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_08db663463257e772fd2aa5629acb994

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 7573-0

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kirchlengern

    Bei persönlicher Antragstellung:
    • persönliche Vorsprache der antragstellenden Person oder einer gesetzlichen Vertretung (Elternteil, erziehungsberechtigte Person).
    • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass).
    Bei Nutzung des Onlinedienstes: 
    • Online-Ausweisfunktion 

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Kirchlengern

    • Die Ausstellunge des Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kirchlengern

    Untersuchungsberechtigungschein für eine Nachuntersuchung
    • Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist spätestens bis zum Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres möglich, sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    • Die Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung kann nur erfolgen, wenn eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kirchlengern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de