Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Vor der Aufnahme einer Beschäftigung müssen Jugendliche Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zwischen 15 - 18 Jahre von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht werden (ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz).
Bei geringfügigen oder nicht länger als zwei Monate dauernden Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendliche bzw. den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Untersuchung nicht erforderlich.
Die Untersuchung kann von jeder Hausärztin oder jedem Hausarzt durchgeführt werden.
Um von den Kosten für die Untersuchung befreit zu werden, muss bei der Ärztin oder dem Arzt ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass die jugendliche Arbeitnehmerin bzw. der jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren alt ist.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
Unterlagen, die Sie benötigen:
- ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
- Erhebungsbogen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Bünde
Kosten oder Gebühren entstehen nicht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022
Stichwörter
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