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    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Vor der Aufnahme einer Beschäftigung müssen Jugendliche Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zwischen 15 - 18 Jahre von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht werden (ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz).

    Bei geringfügigen oder nicht länger als zwei Monate dauernden Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendliche bzw. den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Untersuchung nicht erforderlich.

    Die Untersuchung kann von jeder Hausärztin oder jedem Hausarzt durchgeführt werden.

    Um von den Kosten für die Untersuchung befreit zu werden, muss bei der Ärztin oder dem Arzt ein sogenannter Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass die jugendliche Arbeitnehmerin bzw. der jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren alt ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c1499fc2a3b2f6ad05038c7c9593483d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-467

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Unterlagen, die Sie benötigen:

    • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

     

    Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
    • Erhebungsbogen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Kosten oder Gebühren entstehen nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de