Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Du startest bald in den Job und bist noch nicht 18 Jahre alt? Dann musst du dafür nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden und benötigst einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt. Der neue Online-Dienst für den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) macht es dir leicht! Kein Anstehen, keine Wartezeiten. Mit einem Klick bekommst du den UBS direkt auf dein Handy.

    Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:

    • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
    • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
    • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
    • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
    • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes


    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_62d1d23ee193891e46e0c710bca3cbb3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-277

    Fax: 05454 911-102

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hörstel

    • Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
    • Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Hörstel

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hörstel

    Jugendarbeitsschutzgesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de