Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Du startest bald in den Job und bist noch nicht 18 Jahre alt? Dann musst du dafür nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden und benötigst einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt. Der neue Online-Dienst für den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) macht es dir leicht! Kein Anstehen, keine Wartezeiten. Mit einem Klick bekommst du den UBS direkt auf dein Handy.
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Hörstel
- Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Hörstel
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hörstel
Jugendarbeitsschutzgesetz
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022