Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor. Die Untersuchungen sollen verhindern, dass junge Menschen mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden.
Arbeitgeber dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung des Jugendlichen vorgelegt wurde. Das Gesetz bestimmt, dass die Kosten für diese Untersuchungen vom Land getragen werden. Der Arzt erhält die Untersuchungskosten vom Land aber nur vergütet, wenn er seiner Kostenforderung einen sog. Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) beifügt.
Die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine erfolgte in NRW bisher durch die Bürgerbüros. Abrechnende Stellen gegenüber den Ärzten waren bisher die Kreise und kreisfreien Städte, die die Untersuchungskosten wiederum von den Bezirksregierungen erstattet bekamen.
Seit dem 1. Oktober 2023 erfolgt die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) in Nordrhein-Westfalen nur noch mittels Abruf einer digitalen UBS-ID, meist durch die Jugendlichen selbst oder der personenberechtigten Person über den Online-Dienst https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de, per Handy-App oder ausnahmsweise über die örtlichen Bürgerbüros im Falle der persönlichen Vorsprache.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Sankt Augustin
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022
Stichwörter
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