Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor. Die Untersuchungen sollen verhindern, dass junge Menschen mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden.

    Arbeitgeber dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung des Jugendlichen vorgelegt wurde. Das Gesetz bestimmt, dass die Kosten für diese Untersuchungen vom Land getragen werden. Der Arzt erhält die Untersuchungskosten vom Land aber nur vergütet, wenn er seiner Kostenforderung einen sog. Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) beifügt.

    Die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine erfolgte in NRW bisher durch die Bürgerbüros. Abrechnende Stellen gegenüber den Ärzten waren bisher die Kreise und kreisfreien Städte, die die Untersuchungskosten wiederum von den Bezirksregierungen erstattet bekamen.

    Seit dem 1. Oktober 2023 erfolgt die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) in Nordrhein-Westfalen nur noch mittels Abruf einer digitalen UBS-ID, meist durch die Jugendlichen selbst oder der personenberechtigten Person über den Online-Dienst https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de, per Handy-App oder ausnahmsweise über die örtlichen Bürgerbüros im Falle der persönlichen Vorsprache.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_490e9f19626ecbb41ff58ecf2e1d015e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Ausstellung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de