Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Außerdem müssen sich Minderjährige vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer Nachuntersuchung unterziehen. Für diese ärztlichen Untersuchungen wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der in den Bürgerbüros erhältlich ist. Die Arztwahl ist freigestellt. Persönliches Erscheinen des/der Jugendlichen oder eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personal- oder Kinderausweis oder Reisepass
Formulare
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
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Keine Gebühr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022