Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Arbeitgebende dürfen jugendliche Auszubildende nicht ohne ärztliche Voruntersuchung einstellen. Diese Anforderung ergibt sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Alle jugendlichen Auszubildende sind daher verpflichtet, sich vor dem Arbeitsantritt ärztlich untersuchen zu lassen und eine Bescheinigung darüber vorzulegen.

    Die Erstuntersuchung stellt den Gesundheitszustand der Auszubildenden fest. In der ärztlichen Bescheinigung sind gegebenenfalls Arbeiten vermerkt, die Auszubildende nicht ausführen dürfen, weil diese ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden. Ein Jahr nach Beginn der Arbeit muss eine Nachuntersuchung der minderjährigen Auszubildenden stattfinden, um die Auswirkungen der Beschäftigung auf deren Gesundheit zu ermitteln.

    Jugendliche, die vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis beginnen und daher untersucht werden müssen, erhalten beim Servicebüro den  Untersuchungsberechtigungsschein zusammen mit den Untersuchungsunterlagen, die dem behandelnden Arzt vorgelegt werden müssen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_65b118ddce83509a33d1a9e92f794b39

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Servicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    Personalausweis (gegebenenfalls Kinderausweis beziehungsweise Kinderreisepass) oder Nationalpass. Ist ein solcher nicht vorhanden, muss ein Erziehungsberechtigter bei der Vorsprache anwesend sein.
    Bei der digitalen Beantragung muss die eID-Funktion des Personalausweises freigeschaltet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Radevormwald

    Die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins ist vollständig digital möglich (siehe Link).
    Für die digitale Antragstellung muss die eID-Funktion des Personalausweises freigeschaltet sein.
    Informationen zur Freischaltung der eID findet man hier.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Radevormwald

    Für die Untersuchung ist die Arztwahl freigestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Radevormwald

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de