Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Jugendliche müssen sich vor Beginn einer Ausbildung ärztlich untersuchen lassen. Für diese Untersuchung, die beim einem Arzt oder einer Ärztin für Allgemeinmedizin durchgeführt werden kann, ist ein Untersuchungsberechtigungsschein notwendig. Diesen erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort.

    Das Untersuchungsergebnis wird dem zukünftigen Arbeitgeber und den Eltern oder Sorgeberechtigten mitgeteilt.

    Die Abrechnung dieser Untersuchung erfolgt durch das Gesundheitsamt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Für Fragen bezüglich der Abrechnung wenden Sie sich bitte an die angegebene Kontaktperson.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de