Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Grefrath

    Einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres, die ein Ausbildungsverhältnis beginnen und deshalb nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden müssen. Mit diesem Schein sind die Untersuchungen für den Jugendlichen kostenlos. Es besteht freie Arztwahl. Der Antrag kann von dem Jugendlichen selbst oder einem Personensorgeberechtigten (Eltern, Betreuer) gestellt werden.

    Hier online beantragen:

    https://ubs.regioit.testa-de.net/willkommen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2931dcb6aa77e29a0cc9d6d4305476a8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)2163 980-206

    Fax: +49 (0)2016 980-200

    E-Mail: buergerservice@niederkruechten.de

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de