Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

    Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich sein:

    • Erste Nachuntersuchung
    • Weitere Nachuntersuchung
    • Außerordentliche Nachuntersuchung

    Der Untersuchungsberechtigungsschein kann direkt online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragt werden und wird direkt sofort ausgestellt.
    Für die Nutzung dieses Portals wird die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) benötigt. Ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert, so kann diese kostenfrei im Bürgeramt eingeschaltet werden oder Sie nutzen unseren Onlinedienst (mit Anmeldung). Hierfür ist die eID-Funktion des Personalausweises nicht erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_68dcbb95e07e0fc170e7a24559461431

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Außenstelle Holzheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 14

    41472 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Norf

    Adresse

    Hausanschrift

    Vellbrüggener Str. 29 - 31

    41469 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:

    • muss in Neuss mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
    • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
    • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    • Den Antrag auf einen Untersuchungsberechtigungsschein können Sie direkt online stellen.
    • Sie können die Beantragung auch persönlich im Bürgeramt vornehmen oder eine andere Person beauftragen.
    • Gesetzliche Vertreter können den Untersuchungsberechtigungsschein ohne Vollmacht mit dem eigenen Ausweis abholen. Jede andere Person muss eine schriftliche Vollmacht, den eigenen sowie den Ausweis des Vollmachtgebers vorlegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    • Die Ausstellung erfolgt bei Vorsprache sofort
    • Bei Online-Beantragung über die eID-Funktion erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein sofort
    • Bei Online-Beantragung über die Anmeldefunktion erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein in 2-3 Werktagen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de