Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.

    Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

    Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich sein:

    Erste Nachuntersuchung

    Weitere Nachuntersuchung

    Außerordentliche Nachuntersuchung

    Sie haben folgende Möglichkeiten, den Untersuchungsberechtigungsschein zu beantragen:

    • im Onlineverfahren bequem und sofort verfügbar von zu Hause aus                                                       
    • mit einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro

    Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2fc7eb5072b3182a9babe504143d15a7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02165 915-3233

    E-Mail: buergerbuero@juechen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)

    Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

    Anstelle der betroffenen Person kann der Antrag auch von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Jüchen

    Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:

    • muss in Jüchen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
    • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
    • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen

    Fristen

    Hinweise für Jüchen

    Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein. Vor dem Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres muss eine Nachuntersuchung durchgeführt werden, sofern die/der Jugendliche dann noch nicht volljährig ist. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Jüchen

    Die Ausgabe der digitalen ID erfolgt sofort.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de