Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Jugendliche, die eine duale Berufsausbildung oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich vor Arbeitsantritt einer ärztlichen Untersuchung, der sog. Jugendarbeitsschutzuntersuchung, unterziehen. Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. In Jugendarbeitsschutzuntersuchungen werden der Gesundheitszustand sowie die Eignung der Jugendlichen für die angestrebte Tätigkeit festgestellt. Die Untersuchung ist für die Jugendlichen kostenfrei. Sie beantragen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022