Untersuchungsberechtigungsschein

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden und benötigen hierfür einen Untersuchungsberechtigungsschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit, wie zum Beispiel eine Ausbildung, aufnehmen möchten, müssen Sie zuerst eine ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) durchführen lassen. Dafür müssen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein bei der Gemeinde beantragen. Zusätzlich erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie zusammen mit den Unterlagen zum Arzt mitbringen müssen.

    Die Erstuntersuchung dient dazu, sicherzustellen, dass Ihre Beschäftigung keine gesundheitlichen oder entwicklungsbezogenen Risiken für Sie darstellt. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor Arbeitsbeginn vorlegen müssen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 14 Monate sein.

    Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Arbeitsbeginn müssen Sie sich einer ersten Folgeuntersuchung unterziehen und erneut die Bescheinigung Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Diese Folgeuntersuchung hat zum Ziel festzustellen, ob sich Ihre Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Sie haben die Möglichkeit, diese Folgeuntersuchung jedes weitere Jahr freiwillig wiederholen zu lassen, solange Sie noch nicht 18 Jahre alt sind (weitere Folgeuntersuchungen).

    Wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung eingehen oder nur für kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate), benötigen Sie keine ärztliche Untersuchung. Dies gilt beispielsweise für Ferienjobs oder Schülerpraktika.

    Die Kosten für die Untersuchung werden vom Land übernommen. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und Ihrem Arzt übergeben, damit dieser die Kosten erstattet bekommt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_28198d50345e4c8e787c4759037fedcd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.2.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 159

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-0

    E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Ausweis oder einen Kinderausweis / Reisepass

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de