Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Hinweise für Goch
Für die Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen in Nordrhein-Westfalen ist ab dem 01.10.2023 grundsätzlich nicht mehr die Gemeinde sondern das Land NRW zuständig.
Zum Stichtag 01.10.2023 wird der Untersuchungsberechtigungsschein auf eine digitale Lösung umgestellt. Sie können den Antrag dann über den folgenden Link stellen: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/
Alle Untersuchungen sind für die Jugendlichen kostenfrei.
Die Kosten für die Untersuchungen werden nach § 44 des Jugendarbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit § 2 der Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung vom Land Nordrhein-Westfalen getragen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Ab dem 18.Lebensjahr kann kein Untersuchungsberechtigungsschein mehr ausgestellt werden!
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2022