Bescheinigung über die rechtmäßige Entnahme eines nach Anhang A EU-Artenschutzverordnung geschützten Exemplars aus seinem natürlichen Lebensraum ErteilungOnline erledigen

    Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Meldepflicht
    Wenn Sie ein lebendes geschütztes Wirbeltier im Stadtgebiet von Gelsenkirchen halten, müssen Sie dieses unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der unteren Naturschutzbehörde (UNB) anmelden.
    Alle Zu- und Abgänge von Tieren müssen ebenfalls unverzüglich gemeldet werden. Dies trifft z.B. bei der Abgabe/ Verkauf des Tieres und auch beim Tod des Tieres zu.

    • Die Haltung von lebenden Wirbeltieren (also nur von Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien und Fischen) von besonders geschützten Arten ist in einer "schriftlichen Bestandsanzeige" an die Naturschutzbehörde anzuzeigen und zwar unverzüglich nach ihrer Inbesitznahme.
    • für bereits bestehende Haltungen ist diese Anzeige nachzuholen.
    • Ebenso sind Zu- und Abgänge von Wirbeltieren von besonders geschützten Arten in schriftlichen "Bestandsveränderungsanzeigen" unverzüglich zu melden.

    Auch wenn Sie als Halter mit Ihrem Tier umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift bei der UNB bekannt geben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3cdf7b89de76082fa2760de176877cd9

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/4 - Landschafts- und Grünordnungsplanung (untere Naturschutzbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    45894 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091694405

    E-Mail: frank.schaeble@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Die im Rahmen dieser Meldepflicht abgegebenen Anzeigen müssen für jedes Exemplar Angaben enthalten über Art, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen.

    Formulare

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Vor dem Kauf oder der Übernahme eines Tieres sollten Sie sich über dessen Schutzstatus informieren:

    • besonders geschützt = bedrohte Art
    • streng geschützt = vom Aussterben bedroht

    Diesen können Sie beim Bundesamt für Naturschutz oder bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erfragen. Beim Kauf eines besonders geschützten Tieres, lassen Sie sich immer einen Herkunftsnachweis (Züchterbescheinigung, Kaufquittung etc.) aushändigen. Streng geschützte Tiere dürfen nur mit einer EG-Vermarktungsbescheinigung gehandelt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de