Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Nach dem Tode einer gewerbetreibenden Person darf das Gewerbe für Rechnung
- des/der überlebenden Ehegatten/Ehegattin oder des/der überlebenden Lebenspartner*in
- des/der minderjährigen Erbenden während der Minderjährigkeit
- des/der Nachlassverwalter*in, des/der Nachlasspfleger*in oder des/der Testamentsvollstrecker*in
in der Regel nur durch nach § 45 Gewerbeordnung (GewO) befähigte Stellvertretung betrieben werden. Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der gewerbetreibenden Person auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird. Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Fortführung eines Gewerbetriebes durch eine Stellvertretung
Wenn Ihnen der Betrieb eines Gewerbes untersagt wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch eine Stellvertretung fortzuführen, welche die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Die Stellvertretung muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person
- Zur Identifikation ist der Personalausweis oder der Reisepass mit einer Meldebestätigung vorzulegen
- Ggf. weitere Nachweise in Abhängigkeit der Beziehung zur verstorbenen Person
Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, wird eine Vollmacht benötigt.
Fortführung eines Gewerbetriebes durch eine Stellvertretung
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie müssen bei der Antragstellung keine Voraussetzungen mitbringen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Sie müssen den Antrag unverzüglich stellen.
Fortführung eines Gewerbetriebes durch eine Stellvertretung
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher, den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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