Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter GestattungOnline erledigen

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    nicht angegeben

    Nach dem Tode einer gewerbetreibenden Person darf das Gewerbe für Rechnung

    • des/der überlebenden Ehegatten/Ehegattin oder des/der überlebenden Lebenspartner oder Lebenspartnerin
    • des/der minderjährigen Erbenden während der Minderjährigkeit
    • des/der Nachlassverwalter/Nachlassverwalterin, des/der Nachlasspfleger/Nachlasspflegerin oder des/der Testamentsvollstrecker/Testamentsvollstreckerin

    in der Regel nur durch nach § 45 Gewerbeordnung (GewO) befähigte Stellvertretung betrieben werden. Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der gewerbetreibenden Person auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird. Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt. 

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestr. 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3001

    Fax: 0214 406-3002

    E-Mail: Gewerbeangelegenheiten@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36111

    E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestr. 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3001

    Fax: 0214 406-3002

    E-Mail: Gewerbeangelegenheiten@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
    • Zur Identifikation ist der Personalausweis oder der Reisepass mit einer Meldebestätigung vorzulegen
    • Ggf. weitere Nachweise in Abhängigkeit der Beziehung zur verstorbenen Person

    Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, wird eine Vollmacht benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de