Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    Hinweise für Velbert

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    nicht angegeben

    Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

    • Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung

    • Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine Stellvertretung

    Die Anträge können online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW bei der Stadt Velbert gestellt werden.

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung

    Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden darf ein privilegierter Personenkreis den Betrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die zuständige Behörde kann zudem befristet gestatten, dass das Gewerbe nach dem Tode des/der Gewerbetreibenden auch ohne eine*n befähigte*n Stellvertreter*in betrieben wird.

    Nach dem Tode einer gewerbetreibenden Person darf das Gewerbe für Rechnung

    • des/der überlebenden Ehegatten/Ehegattin oder des/der überlebenden Lebenspartner*in
    • des/der minderjährigen Erbenden während der Minderjährigkeit
    • des/der Nachlassverwalter*in, des/der Nachlasspfleger*in oder des/der Testamentsvollstrecker*in

    in der Regel nur durch nach § 45 Gewerbeordnung (GewO) befähigte Stellvertretung betrieben werden. Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der gewerbetreibenden Person auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird. Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt. 

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine Stellvertretung

    Wenn Ihnen der Betrieb eines Gewerbes untersagt wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch eine Stellvertretung fortzuführen, welche die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Die Stellvertretung muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_84557604afeb5d13e4b9ade1dc8d11c6

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    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Velbert

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstrasse 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Weiterführende Informationen beispielsweise zu Voraussetzungen und benötigten Unterlagen finden Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de