Änderung von Denkmalen Genehmigung
Hinweise für Metelen
Beschreibung
Hinweise für Metelen
© Fotostammtisch - Herbert Wierich
Personen, die an einem Kulturdenkmal Maßnahmen vornehmen möchten, die in die Bausubstanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen, brauchen eine Genehmigung von der Unteren Denkmalbehörde. Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind.
Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Metelen
- Kontaktdaten des Bauherren
- Kontaktdaten des Denkmal-Eigentümers
- Standort des Denkmales
- Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten (üblicherweise durch Vorlage eines Angebotes der ausführenden Firmen ausreichend)
- Bilder des Istzustandes bezogen auf die geplante Maßnahme
- bei Baumaßnahmen: Planunterlagen (Grundriss, Ansichten)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Metelen
Denkmalrechtliche Genehmigungen müssen direkt durch den/die Bauherr:in bei der Unteren Denkmalschutzbehörde vor Baubeginn beantragt werden.
Für eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist bei der Unteren Denkmalbehörde ein formloser Antrag zu stellen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bei Bedarf kann eine Ortsbesichtigung stattfinden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen