Änderung von Denkmalen Genehmigung

    Änderung von Denkmalen Genehmigung

    Hinweise für Metelen

    Beschreibung

    Hinweise für Metelen

    nicht angegeben
    Allgemeine Informationen

    © Fotostammtisch - Herbert Wierich
    Personen, die an einem Kulturdenkmal Maßnahmen vornehmen möchten, die in die Bausubstanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen, brauchen eine Genehmigung von der Unteren Denkmalbehörde. Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind.

    Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.



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    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Metelen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02556 89-0

    Fax: 02556 89-11

    E-Mail: info@metelen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Metelen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02556 89-0

    Fax: 02556 89-11

    E-Mail: info@metelen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Metelen

    • Kontaktdaten des Bauherren
    • Kontaktdaten des Denkmal-Eigentümers
    • Standort des Denkmales
    • Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten (üblicherweise durch Vorlage eines Angebotes der ausführenden Firmen ausreichend)
    • Bilder des Istzustandes bezogen auf die geplante Maßnahme
    • bei Baumaßnahmen: Planunterlagen (Grundriss, Ansichten)

    Formulare

    Hinweise für Metelen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Metelen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Metelen

    Denkmalrechtliche Genehmigungen müssen direkt durch den/die Bauherr:in bei der Unteren Denkmalschutzbehörde vor Baubeginn beantragt werden.

    Für eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist bei der Unteren Denkmalbehörde ein formloser Antrag zu stellen.

    Fristen

    Hinweise für Metelen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Metelen

    Kosten

    Hinweise für Metelen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Metelen

    Bei Bedarf kann eine Ortsbesichtigung stattfinden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Metelen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de