Änderung von Denkmalen Genehmigung

    Denkmal - Denkmalrechtliche Erlaubnis

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Der Antrag für eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist erforderlich, wenn Sie an einem unter Schutz stehenden Denkmal (Baudenkmal, Bodendenkmal, Gartendenkmal, bewegliche Denkmäler) bauliche Maßnahmen bzw. Arbeiten durchführen möchten. Hierzu zählen Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. 

    Veränderungen an der Nutzung und am Erscheinungsbild eines Denkmals sind gleichfalls Maßnahmen, die erlaubnispflichtig sind, wie z. B. Nutzungsänderungen, Fassadenarbeiten, Dacheindeckung, Auswechslung von Fenstern, Einbau von Solaranlagen, Errichtung von baulichen Anlagen, etc. 

    Wenn Sie ein Denkmal beseitigen wollen, ob teils oder ganz, oder dieses an einen anderen Ort verbringen wollen, bedarf es ebenfalls einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

    Sofern Sie ein Objekt bzw. Anlage besitzen, welche/s zwar nicht unter Denkmalschutz steht, sich aber innerhalb eines Denkmalreiches oder in unmittelbaren Umgebung eines Denkmals befindet, sind auch hier für geplante Veränderungen am Erscheinungsbild eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.

    Die rechtliche Grundlage für die Erfordernis einer denkmalrechtliche Erlaubnis bilden die §§ 9, 13, 15 und 20 des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW).

    nicht angegeben
    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2103b3fbfdb21c9ffd97d7ecfe2f6a8d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Bauen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rothweg 2

    47877 Willich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Willich

    Adresse

    Hausanschrift

    Rothweg 2

    47877 Willich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02156 / 949 0

    Fax: 02156 / 949 344

    E-Mail: denkmal@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Willich

    Adresse

    Hausanschrift

    Rothweg 2

    47877 Willich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02156 / 949 0

    Fax: 02156 / 949 344

    E-Mail: denkmal@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beauftragte Person für den Denkmalschutz

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Antragsschreiben/-vordruck, Detaillierte Beschreibung, Maßnahmenkatalog, Bauzeichnungen (mind. M 1:100) vom Bestand und Planung, ggf. Fotos (historische Aufnahmen), ggf. historische Pläne, ggf. Voruntersuchungen des Bestandes oder Befunduntersuchung eines Restaurators oder Sachverständigen, ggf. Leistungsangebote, Nähere Erläuterungen s. weiterführende Informationen

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Die Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedarf der Textform. Das bedeutet, sie können den Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis auch ohne Unterschrift einreichen, z. B. per E-Mail. Sie müssen dafür auch nicht unbedingt den zur Verfügung stehenden Antragsvordruck verwenden, aber in der Regel kann dieser bei der Antragstellung sehr hilfreich sein. Wenn sie den Antrag dennoch formlos stellen wollen, also ohne Antragsvordruck, dann müssen sie trotzdem alle erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Beurteilung ihres Vorhabens beifügen. 

    • Sofern ihre geplanten Maßnahmen oder Arbeiten am Denkmal oder in der näheren Umgebung eines Denkmals oder im Denkmalbereich keiner zusätzlichen Baugenehmigung bedürfen, stellen sie ihren Antrag auf denkmalrechtlichen Erlaubnis direkt bei der Unteren Denkmalbehörde.
    • Sollte hingegen für ihre geplanten Maßnahmen am Denkmal oder in der näheren Umgebung eines Denkmals oder im Denkmalbereich auch eine Baugenehmigung erforderlich sein, reichen sie ihren Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zusammen mit ihrem Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Im Rahmen der Verfahrensprüfung leitet die Bauaufsichtsbehörde ihren Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis an die Untere Denkmalbehörde weiter.

    Es wird ausdrücklich empfohlen, ihre geplante Maßnahme am Denkmal oder an Gebäuden in der näheren Umgebung eines Denkmals oder im Denkmalbereich vor Eintritt ins Genehmigungsverfahren rechtzeitig mit der Unteren Denkmalbehörde vor zu besprechen und in denkmalrechtlicher Hinsicht abzustimmen.

    Die Entscheidung über ihren Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis trifft die Untere Denkmalbehörde nach Anhörung des Landschaftsverbandes Rheinland "Amt für Denkmalpflege im Rheinland". In Angelegenheiten des Bodendenkmalschutzes und -pflege erfolgt die Entscheidung über den Antrag nach Benehmensherstellung mit dem Landschaftsverband Rheinland "Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland".

     

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    Kosten

    Hinweise für Willich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Hinweis zu den erforderlichen Unterlagen:

    Es wird grundsätzlich empfohlen, vor der Erstellung und dem Einreichen der Antragsunterlagen Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen und sich beraten zu lassen, welche Unterlagen konkret für das jeweilige Vorhaben zum Erlaubnisverfahren einzureichen sind. Dieses können je nach Art und Umfang des Vorhabens sehr unterschiedlich sein.

    Bitte bedenken Sie, dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis und die anschließend erforderlichen und regelmäßigen Detailabstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde auch für das evtl. spätere Bescheinigungsverfahren nach § 36 Denkmalschutzgesetz NRW erforderlich ist (Denkmal-AfA, Bescheinigung für steuerliche Zwecke gemäß §§ 7i, 10f, 11b oder 10g des EStG ).

    Des Weiteren gibt es zu den benötigten Unterlagen auch eine kleine Planungshilfe, die Sie sich hier einsehen können.

    Zusätzliche Informationen zum Thema Denkmalschutz und was zu beachten ist, können Sie hier im Merkblatt nachlesen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de