Wählerverzeichnis zur Wahl des Bürgermeisters einsehen
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die nächste Wahl in Langenfeld Rhld. ist die Europawahl am 09.06.2024. Für diese Wahl wurde das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Somit werden wahlhelfende Personen bereits ab 16 Jahren gesucht.
Wahlhelfer/innen
Die Stadt sucht ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die am Wahltag bei einem reibungslosen Ablauf des Wahlprozesses helfen.
Sowohl für das Urnenwahlgeschäft, als auch für die Briefwahlauszählungen werden Bürger/innen der Stadt gesucht. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Ablauf einer Wahl und ermöglichen die Durchführung der Wahl.
Als kleine Anerkennung erhalten Sie ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60 €.
Voraussetzungen:
Um bei einer Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
Online-Dienst
Mit dem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, sich in den Wahlhelferpool der Stadt Langenfeld Rhld. einzutragen. Im Online-Dienst können Äußerungen zu gewünschten Tätigkeiten, Einsatzorten oder gemeinsamen Einsätzen mit bestimmten anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern getroffen werden.
Im Anschluss an die Europawahl finden die Bundestags- und die Kommunalwahl im Herbst 2025 statt. Im bereitgestellten Online-Dienst können Sie bereits heute schon Ihre Bereitschaft als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer auch für diese Wahlen erklären. Nachdem Sie sich über das derzeitige allgemeine Meldeformular registriert haben, wird das Wahlteam Sie rechtzeitig vor der nächsten Wahl kontaktieren und nochmal Ihre Bereitschaft zur Unterstützung am konkreten Wahltermin abfragen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
- für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- für die Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Voraussetzungen
Einsichtnahme in die eigenen Daten: Sie sind wahlberechtigt
Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 10 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 11 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 12 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
- § 16 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Verfahrensablauf
Sie können das Wählerverzeichnis zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin folgendermaßen einsehen:
- Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten zwischen dem 20. und dem 16. Tag vor der Wahl auf
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; in diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)