Betreuungsverfügung Beglaubigung
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.
Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen oder als vollzogen anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses nachgewiesen wird. Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) werden nicht beglaubigt.
Ausländische Dokumente dürfen von hier beglaubigt werden, sofern Sie im Original vorgelegt werden und die Kopien vom Bürgerbüro selbst angefertigt werden. Das Dokument muss zusätzlich von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt worden sein. Das Originaldokument hingegen muss unverändert sein und die Beglaubigung muss für eine deutsche Behörde vorgesehen sein.
Aus Kostengründen empfiehlt es sich, bei Bewerbungen u. ä. zunächst unbeglaubigte Kopien einzureichen, es sei denn, eine Beglaubigung ist ausdrücklich vorgeschrieben (z. B. bei der Bewerbung um einen Studienplatz).
Achtung:
Inländische Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können nur bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift angefordert werden. Diese Dokumente dürfen vom Bürgerbüro nicht beglaubigt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Pass als Identitätsnachweis
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Abschriften oder Ablichtungen der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen