Fliegende Bauten - Nachabnahme

    Fliegende Bauten - Nachabnahme

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, beispielsweise Fahrgeschäfte und Festzelte. Die Inbetriebnahme von Fliegenden Bauten mit Ausführungsgenehmigung kann von einer Gebrauchsabnahme durch die lokale Bauaufsichtsbehörde abhängig gemacht werden. 

    Zur Inbetriebnahme technisch schwieriger Fliegender Bauten sowie von Tribünen und oder Zelten mit mehr als 75 m² Grundfläche benötigen Sie in Nordrhein-Westfalen immer eine Gebrauchsabnahme durch die Untere Bauaufsichtsbehörde. 

    Achter- und Loopingbahnen, schnell laufende oder neuartige Karusselle, Überschlag- und Riesenschaukeln und Riesenrändern mit mehr als 14 Gondeln sind als technisch schwierige Fliegende Bauten einzustufen. Für die Gebrauchsabnahme benötigen Sie das Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung. Bei der Gebrauchsabnahme wird geprüft, ob der Bau den Bauvorlagen entspricht, eine Ausführungsgenehmigung vorliegt und deren Bestimmungen eingehalten sind, die Standsicherheit am Aufstellungsort durch Unterpallung, Ballastierung oder Verankerung gegeben ist.

    Die Gebrauchsabnahme kann auf Stichproben beschränkt werden. Das Ergebnis der Gebrauchsabnahme wird im Prüfbuch vermerkt.

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IV.2 Fachbereich Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    1. Antragsformular
    2. Lageplan
    3. Beschreibung des Vorhabens (evtl. Bauzeichnungen)
    4. Prüfbuch des Fliegenden Baus mit eingebundener Ausführungsgenehmigung
    5. gültiger Versicherungsschutz

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller bzw. die Antragstellerin auch Eigentümer bzw. Eigentümerin des Baugrundstücks ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Zeigen Sie die beabsichtigte Aufstellung bei der Bauaufsichtsbehörde des Veranstaltungsortes an. Gegebenenfalls ist das Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung im Vorfeld der Gebrauchsabnahme bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde zur Vorbereitung der Gebrauchsabnahme vorzulegen. Stimmen Sie einen Termin für die Gebrauchsabnahme ab. Anschließend erfolgt die Gebrauchsabnahme auf Grundlage des Prüfbuches. Gegebenenfalls fallen eine Mängelbeseitigung und Nachabnahme an. Sie erhalten eine Bestätigung der Gebrauchsabnahme im Prüfbuch. Der Gebührenbescheid wird anschließend per Post zugestellt.

    Fristen

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    Die Anzeige der Aufstellung sollte mindestens 2 Wochen vor der Gebrauchsabnahme erfolgen. Die Gebrauchsabnahme muss vor der Inbetriebnahme erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

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    Es wird empfohlen, die beabsichtigte Aufstellung des Fliegenden Baus mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Die Gebrauchsabnahme dauert im Mittel eine Stunde. Bei Mängelfeststellungen kann eine Nachabnahme der Mängelbeseitigung erforderlich werden.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de