Fliegende Bauten - Nachabnahme
Fliegende Bauten - Nachabnahme
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen, bei der Fliegende Bauten (Zelte, Pavillons, Überdachungen, Bühnen oder Schausteller-Fahrgeschäfte, etc.) errichtet werden, müssen diese abgenommen werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
- Kopie der gültigen Ausführungsgenehmigung (im Prüfbuch enthalten)
- Maßstäblicher Lageplan des Veranstaltungsortes mit eingezeichnetem Fliegenden Bau
- Terminabstimmung für die Gebrauchsabnahme vor Veranstaltungsbeginn
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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