Fliegende Bauten - Nachabnahme

    Fliegende Bauten - Nachabnahme

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen, bei der Fliegende Bauten (Zelte, Pavillons, Überdachungen, Bühnen oder Schausteller-Fahrgeschäfte, etc.) errichtet werden, müssen diese abgenommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 15.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baustatik, Bauphysik, Fliegende Bauten und Sonderaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 10

    45127 Essen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:

    • Kopie der gültigen Ausführungsgenehmigung (im Prüfbuch enthalten)
    • Maßstäblicher Lageplan des Veranstaltungsortes mit eingezeichnetem Fliegenden Bau
    • Terminabstimmung für die Gebrauchsabnahme vor Veranstaltungsbeginn

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de