Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht
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Hinweise für Löhne
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- Ärztliche Bescheinigung
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen (hierzu zählen auch Parkausweise) erteilt gemäß §§ 45, 46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Für die Stadt Löhne ist dies das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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