Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.
Für die Ausnahmegenehmigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Coesfeld oder Dülmen wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Formulare
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich ärztliche Bescheinigung.
Formulare
Hinweise für Coesfeld
Voraussetzungen
Hinweise für Coesfeld
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coesfeld
- §§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
- Straßenverkehrsordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Coesfeld
Fristen
Hinweise für Coesfeld
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Coesfeld
Kosten
Hinweise für Coesfeld
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Coesfeld
Weitere Informationen
Hinweise für Coesfeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Coesfeld