Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Von der Gurtanlegepflicht können Personen befreit werden,

    • denen das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
    • oder deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

     
    Eine Befreiung von der Schutzhelmpflicht kann erfolgen, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

    Bei der Beantragung bzw. Bescheinigung durch Ihren Arzt hilft Ihnen das nachfolgende Formular.

    Hinweis: Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer des in der ärztlichen Bescheinigung angegebenen Zeitraumes erteilt. Erfolgt keine Zeitangabe, wird diese Ausnahme grundsätzlich für ein Jahr erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • Ein ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die o.g. Voraussetzungen gegeben sind
    • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de