Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Hinweise für Bergisch Gladbach
Beschreibung
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Von der Gurtanlegepflicht können Personen befreit werden,
- denen das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
- oder deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Eine Befreiung von der Schutzhelmpflicht kann erfolgen, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Bei der Beantragung bzw. Bescheinigung durch Ihren Arzt hilft Ihnen das nachfolgende Formular.
Hinweis: Die Ausnahmegenehmigung wird für die Dauer des in der ärztlichen Bescheinigung angegebenen Zeitraumes erteilt. Erfolgt keine Zeitangabe, wird diese Ausnahme grundsätzlich für ein Jahr erteilt.
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erforderliche Unterlagen
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- Ein ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die o.g. Voraussetzungen gegeben sind
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen