Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Bürgerinnen und Bürger von Gangelt, Waldfeucht, Wassenberg und Selfkant können beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg einen Antrag auf Befreiung von der Gurt- bzw. Helmpflicht beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die übrigen Städte im Kreis Heinsberg sind eigene Straßenverkehrsbehörde. Dort sind entsprechende Anträge in den jeweiligen Rathäusern zu stellen.

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger-Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3690

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Personalausweis
    Ärztliche Bescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    17,90 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de