Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Bürgerinnen und Bürger von Gangelt, Waldfeucht, Wassenberg und Selfkant können beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg einen Antrag auf Befreiung von der Gurt- bzw. Helmpflicht beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die übrigen Städte im Kreis Heinsberg sind eigene Straßenverkehrsbehörde. Dort sind entsprechende Anträge in den jeweiligen Rathäusern zu stellen.
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erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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17,90 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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