Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Bürgerinnen und Bürger von Gangelt, Waldfeucht, Wassenberg und Selfkant können beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg einen Antrag auf Befreiung von der Gurt- bzw. Helmpflicht beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die übrigen Städte im Kreis Heinsberg sind eigene Straßenverkehrsbehörde. Dort sind entsprechende Anträge in den jeweiligen Rathäusern zu stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Personalausweis
Ärztliche Bescheinigung
Formulare
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Voraussetzungen
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Personen können von der Gurt- oder Helmpflicht befreit werden, wenn das Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Hierzu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, wie lange der Hinderungsgrund voraussichtlich dauern wird, da die Ausnahmegenehmigung grundsätzlich befristet werden muss.
Personen unter 150 cm Körpergröße können ohne ärztliche Bescheinigung von der Gurttragepflicht befreit werden.Hier ist nur die Vorlage des Personalausweises erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Vorliegen einer Krankheit, die eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht rechtfertigt, auch die grundsätzliche Fahrtauglichkeit überprüft werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
§ 46 Abs. 1 Nr. 5 b i. V. m. § 21 a Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Inhaber eines Schwerbehindertenausweises erhalten eine Gebührenbefreiung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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