Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Bürgerinnen und Bürger von Gangelt, Waldfeucht, Wassenberg und Selfkant können beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg einen Antrag auf Befreiung von der Gurt- bzw. Helmpflicht beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die übrigen Städte im Kreis Heinsberg sind eigene Straßenverkehrsbehörde. Dort sind entsprechende Anträge in den jeweiligen Rathäusern zu stellen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger-Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3690

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Personalausweis
    Ärztliche Bescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Personen können von der Gurt- oder Helmpflicht befreit werden, wenn das Anlegen des Sicherheitsgurtes bzw. das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Hierzu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, wie lange der Hinderungsgrund voraussichtlich dauern wird, da die Ausnahmegenehmigung grundsätzlich befristet werden muss.
    Personen unter 150 cm Körpergröße können ohne ärztliche Bescheinigung von der Gurttragepflicht befreit werden.Hier ist nur die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

    Es wird darauf hingewiesen, dass beim Vorliegen einer Krankheit, die eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht rechtfertigt, auch die grundsätzliche Fahrtauglichkeit überprüft werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    § 46 Abs. 1 Nr. 5 b i. V. m. § 21 a Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Inhaber eines Schwerbehindertenausweises erhalten eine Gebührenbefreiung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de