Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Befreiung von der Helmpflicht oder Anschnallpflicht

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Befreiung von der allgemein geltenden Anschnallpflicht oder Helmpflicht beim Führen von Motorrädern möglich.

    Der Kreis Wesel ist nur für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Sonsbeck und Schermbeck zuständig. Haben Sie Ihren Wohnsitz in einer anderen kreisangehörigen Kommune, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-3 Zulassungsservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    Fax: 0281 207-4062

    E-Mail: zs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Befreiung von der Helmpflicht oder Anschnallpflicht

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • für eine einjährige Befreiung: 30,00€
    • für Befreiung bis zu drei Jahren: 90,00€
    • für eine unbefristete Befreiung: 120,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    In dem ärztlichen Attest ist ausdrücklich zu bestätigen, dass das Anlegen eines Gurtes oder das Tragen eines Helmes aufgrund des ärztlichen Befundes nicht möglich ist und die Antragstellerin oder der Antragsteller von der Helmpflicht bzw. Gurtpflicht befreit werden muss.

    Außerdem müssen Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose). Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, können ebenfalls von der  Gurtpflicht befreit werden.

    Um vorherige Terminvereinbarung wird in Ihrem Interesse gebeten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de