Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsgurt in ihrem Fahrzeug anzulegen. Gleiches gilt in vielen Fällen für das Tragen von Schutzhelmen. In Ausnahmefällen kann man sich aber von diesen Pflichten gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung befreien lassen.

    Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen befreit werden, denen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder deren Körpergröße weniger als 150 Zentimeter beträgt.

    Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelms aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Erlaubnisse/Veranstaltungen, Verkehrsregelungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    ärztliche Bescheinigung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    • Ausstellung der Genehmigung: 11,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de