Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindergärten
Für die Zahngesundheit ist die Früherkennung von Karies und Zahnfehlstellungen besonders wichtig. Unbehandelte Zahnschäden können im späteren Leben zu weiteren gesundheitlichen Schäden führen. Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst führt deshalb in Kindergärten und Grundschulen jährlich Reihenuntersuchungen durch.
Um bedarfsgerechte Vorsorgeuntersuchungen und eventuell notwendige Nachkontrollen zu ermöglichen, werden die Untersuchungen in den Schulen und Kindergärten wie folgt durchgeführt:
- alle Kindergärten im Kreis Gütersloh
- alle Grundschulen im Kreis Gütersloh (2. + 4. Schuljahr)
- alle Gesamtschulen (5. + 6. Schuljahr)
- alle Kindergärten für Frühförderung
- alle Förderschulen bis zum Abschlussjahrgang
- Realschulen als Angebotsveranstaltung
- Gymnasien als Angebotsveranstaltung
Bürgerberatung
Wir bieten den Bürgern des Kreises Gütersloh Informationen und Beratung zu aktuellen Fragen der zahnärztlichen Prophylaxe und zu Therapiemöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Kinderzahnheilkunde und Kieferorthopädie. Zu diesem Zweck haben wir interessante und aktuelle Themen und Materialien für Sie zusammengestellt, die auch ausgeliehen werden können.
Zusätzlich gibt es Informationsvorträge für Altenpflegheime und Einrichtungen für Personen mit Behinderungen.
Für die Beantwortung von Fragen und Terminabsprachen zum Gesundheitsförderungsprogramm, den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und den zahnärztlichen Gutachten (im Rahmen des gesetzlichen Gutachtenauftrages) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
6.2.2: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-1613
Fax: 05241 85-31613
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh