Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Hinweise für Euskirchen
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Der zahnärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit hat das Ziel die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern und zu erhalten.
Die Aufgabenschwerpunkte des zahnärztlichen Dienstes sind:
- Flächendeckende und regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen.
- Aufklärung und Beratung von Kindern, Jugendlichen, deren Eltern/Sorgeberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer zum Thema Mundgesundheit.
- Zahnärztliche Gutachten im Rahmen:
- des Bundessozialhilfegesetzes
- des Asylbewerberleistungsgesetzes
- der Beihilfeverordnungen
- bei amtszahnärztlichen Fragestellungen
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Elektronische Gesundheitskarte,
- Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020
Stichwörter
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