Zahnärztliche Untersuchungen
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Von den Zahnmedizinern des Fachdienstes Gesundheitswesen werden zahnärztliche Untersuchungen der Kinder an Tageseinrichtungen und Schulen des Kreises Wesel durchgeführt.
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Kosten
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- : 0,00€
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Weitere Informationen
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Schulen
Jährliche zahnärztliche Reihenuntersuchung bei Schulpflichtigen der Klassen 1 - 7 an allen Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen des Kreises Wesel.
Die Untersuchungen werden durch zwei Zahnmediziner des Fachdienstes Gesundheitswesen durchgeführt.
Grundlage:
- Paragraph 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Paragraph 21 des Sozialgesetzbuches (SGB 5)
- Paragraph 54 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchG NRW)
Tageseinrichtungen
Halbjährliche zahnärztliche Reihenuntersuchung in allen Tageseinrichtungen für Kinder des Kreises Wesel. Die Untersuchungen werden im Rahmen des Arbeitskreises Zahnmedizinische Prophylaxe überwiegend durch einen betreuenden niedergelassenen Zahnmediziner (sog. Patenzahnärzte) oder die Zahnmediziner des Fachdienstes Gesundheitswesen durchgeführt.
Grundlage:
- Paragraph 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Paragraph 21 des Sozialgesetzbuches (SGB 5)
- Paragraph 12 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Satzung des Arbeitskreises Zahnmedizinische Prophylaxe für den Kreis Wesel
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020
Stichwörter
Hinweise für Wesel