Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Der Aufgabenbereich der zwei Zahnärztinnen und zwei zahnmedizinischen Fachangestellten liegt zum einen in der Verhütung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern und Jugendlichen, zum anderen wird durch den zahnärztlichen Dienst des Kreises Kleve die Notwendigkeit und Angemessenheit zahnärztlicher Behandlungen in Form von gutachterlichen Stellungnahmen geprüft.
Reihenuntersuchungen, Gruppenprophylaxe und Fluoridierungsmaßnahmen
Die Teilnahme an allen angebotenen Untersuchungen, Prophylaxe- und Fluoridierungsmaßnahmen ist kostenlos.
Die Termine werden von den Mitarbeiterinnen des zahnärztlichen Dienstes direkt mit den Schul- und Kindergartenleitungen vereinbart.
Die Prophylaxe- und Fluoridierungsmaßnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem
Verein Jugendzahnpflege im Kreis Kleve e.V.
Kontakt: 02821 85-325
www.jugendzahnpflege-kreis-kleve.de
Reihenuntersuchungen in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen
Der zahnärztliche Dienst des Kreises Kleve bietet in den Kindergärten und Kindertageseinrichtungen einmal jährlich eine zahnärztliche Untersuchung an. Bei dem Besuch der zahnmedizinischen Teams können die Kinder auf freiwilliger Basis und in vertrauter Umgebung erste Erfahrungen mit der zahnärztlichen Untersuchung machen. Zahnerkrankungen oder Kieferfehlstellungen können durch die zusätzliche Untersuchung noch früher festgestellt werden. Sollte ein Behandlungs- oder Beratungsbedarf festgestellt werden, erhalten die Sorgeberechtigten eine schriftliche Empfehlung, einen Termin bei ihrem Hauszahnarzt oder ihrer Hauszahnärztin / einem Kieferorthopäden oder einer Kieferorthopädin zu vereinbaren.
Für die Untersuchungen in den Kindergärten ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten notwendig.
Reihenuntersuchungen in Grundschulen und Förderschulen
Auch in den Grund- und Förderschulen werden, abhängig vom Kariesrisikoprofil der jeweiligen Schule, ein- bis zweimal jährlich Reihenuntersuchungen durch den zahnärztlichen Dienst des Kreises Kleve durchgeführt. Diese ersetzen nicht die halbjährliche Untersuchung beim Hauszahnarzt, sondern stellen eine zusätzliche Möglichkeit zur frühzeitigen Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten dar. Sollte ein Behandlungs- oder Beratungsbedarf festgestellt werden, erhalten die Sorgeberechtigten eine schriftliche Empfehlung, einen Termin bei ihrem Hauszahnarzt oder ihrer Hauszahnärztin / einem Kieferorthopäden oder einer Kieferorthopädin zu vereinbaren.
Für die Untersuchung in den Schulen ist keine Einverständniserklärung notwendig.
Die zahnmedizinische Reihenuntersuchung findet auf Grundlage des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen §54 statt.
Fluoridierungsmaßnahmen bei Kindern im Grundschulalter
An den Grund- und Förderschulen mit einem erhöhten Kariesrisikoprofil bietet der zahnärztliche Dienst außerdem ein- bis zweimal pro Schuljahr in enger Zusammenarbeit mit dem Verein Jugendzahnpflege im Kreis Kleve e.V. ein Prophylaxeprogramm einschließlich der Fluoridierung des Zahnschmelzes an. Das regelmäßige Auftragen eines Fluoridlackes trägt ergänzend zur häuslichen Mundhygiene und dem regelmäßigen Besuch der Hauszahnarztpraxis zur Vermeidung der Entstehung von Karies bei.
Die Fluoridierung wird nur bei Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgenommen.
Gutachterliche Stellungnahmen
Wer kann ein Gutachten in Auftrag geben?
Eine Begutachtung erfolgt nach schriftlicher Beauftragung durch Beihilfestellen, Sozialämter oder sonstige öffentliche Kostenträger für Heilbehandlungen.
Privatpersonen können beim zahnärztlichen Dienst des Kreises Kleve keine Begutachtungen einfordern.
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Sobald uns ein schriftlicher Auftrag einer Beihilfestelle oder eines Sozialamtes vorliegt, schicken wir dem Patienten entweder eine Einladung zu einer amtszahnärztlichen Untersuchung oder eine Aufforderung, uns Unterlagen des behandelnden Zahnarztes zukommen zu lassen. Welche Unterlagen, beispielsweise Gebissmodelle, Fotos oder Röntgenbilder, im individuellen Fall für die gutachterliche Stellungnahme benötigt werden, kann dem jeweiligen Schreiben entnommen werden.
Fallen Gebühren an?
Aufgrund der unterschiedlichsten Fragestellungen kann ein Gebührenrahmen nicht pauschal genannt werden. Erst nach der Untersuchung des Patienten und nach Fertigstellung der Stellungnahme wird die Gebühr in Abhängigkeit verschiedener Faktoren festgelegt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020
Stichwörter
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