Feinstaubplakette / Umweltplakette
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Fahrzeuge weden nach festgelegten Schadstoffgruppen gekennzeichnet.
Damit Sie mit Ihrem Fahrzeug in Umweltzonen fahren zu dürfen, benötigen Sie die hierfür notwendige Feinstaubplakette (auch Umweltplakette genannt). Mit der Feinstaubplakette werden Fahrzeuge in festgelegte Schadstoffgruppen eingruppiert und gekennzeichnet.
Wo bekomme ich die Feinstaubplakette?
Die Feinstaubplakette bekommen Sie bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund im Stadthaus und in den Bezirksverwaltungsstellen. Außerdem können Feinstaubplaketten bei den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den AU-berechtigten Werkstätten erworben werden.
Wo erfahre ich, ob mein Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhält, beziehungsweise zu welcher Schadstoffgruppe es zählt?
Ob das Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhält, beziehungsweise zu welcher Schadstoffgruppe es zählt, kann unter der Internetadresse www.feinstaubplakette.de zuvor festgestellt werden.
In welchen Städten gibt es Umweltzonen?
Die städteübergreifende Umweltzone Ruhrgebiet besteht aus den Städten: Dortmund, Bochum, Herne, Bottrop, Gladbeck, Gelsenkirchen, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Duisburg, Oberhausen, Mühlheim a.d. Ruhr, Essen, Hagen.
Was passiert, wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone fahre?
Falls Sie eine Umweltzone befahren, ohne eine Feinstaubplakette sichtbar an der rechten unteren Seite der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs befestigt zu haben, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von derzeit 80 Euro.
Brauche ich bei einem Umzug eine neue Feinstaubplakette?
Wenn Ihr neuer Wohnsitz in einem anderen Zulassungsbezirk liegt und Ihr Fahrzeug ein anderes Kennzeichen erhält, benötigen Sie eine neue Feinstaubplakette, da das in der Plakette eingetragene Kennzeichen stets mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmen muss.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Adresse
Hausanschrift
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Bei inländischen Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei ausländischen Fahrzeugen: Fahrzeugpapiere
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Berechtigte Emissionsklasse
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
- Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung
- 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)
- § 40 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Verfahrensablauf
Online-Beantragung:
- Beantragen Sie die Feinstaubplakette online.
- Geben Sie alle abgefragten Daten ein und laden Sie die benötigten Unterlagen hoch.
- Wählen Sie eine Bezahlungsart aus und bezahlen Sie.
- Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Feinstaubplakette zugeschickt.
Beantragung vor Ort:
- Suchen Sie die Kfz-Zulassungsbehörde / das Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten Ihrer Stadt / Ihres Kreises auf.
- (Beachten Sie, das ggf. ein Termin vereinbart werden muss.)
- Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit.
- Ihre Daten werden aufgenommen.
- Sie bezahlen und erhalten die Plakette direkt.
In einigen kreisfreien Städten / Kreisen ist es möglich, die Feinstaubplakette per Post formlos zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde / Ihrem zuständigen Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Sofort
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Dortmund
5,95 € je Plakette
Hinweise (Besonderheiten)
Die Plaketten erhalten Sie
- in den Kfz-Zulassungsbehörden / im Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten.
- bei allen anerkannten Abgasuntersuchungsbetrieben und Prüforganisationen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ).
Ohne ausreichende Feinstaubplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von 80,00 Euro festgelegt (Stand: 16.10.2020).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022